Übertritt in die 5. Klasse: Schulformen und Tipps zur richtigen Wahl

Das Kind wird bald die Grundschule verlassen und auf eine weiterführende Schule gehen. Da macht sich bei vielen Eltern eine große Unsicherheit breit: Welche Schularten gibt es und auf welcher Schule wird mein Kind glücklich?

Inhaltsverzeichnis

Wenn sich Eltern von Viertklässlern treffen, kommt immer wieder das gleiche Thema zur Sprache: Der Übertritt auf die weiterführende Schule. Häufig haben sie das Gefühl, dass die Entscheidung der Schulwahl die Zukunft ihres Kindes maßgeblich beeinflusst, und empfinden das als große Last.

Hinzu kommt, dass sich die Schulformen und Übertrittsregeln in den einzelnen Bundesländern unterscheiden, schließlich ist das Schulsystem in Deutschland Ländersache. Das kann ganz schön verwirrend sein. Während an manchen Orten hauptsächlich die Noten und die Lehrer über die Art der weiterführenden Schule entscheiden, dürfen die meisten Eltern die Schulform selbst wählen. Damit beginnt aber auch die Qual der Wahl.

Wie sehen die Schulformen in den 16 Bundesländern aus?

Die Grundschule in Deutschland endet nach der vierten Klasse, in Berlin und Brandenburg nach der sechsten. In Mecklenburg-Vorpommern gelten die Jahrgänge 5 und 6 als Orientierungsstufe. Der Unterricht findet in diesen zwei Jahren daher meist an Regional- oder Gesamtschulen statt. Danach geht es für alle auf einer weiterführenden Schule mit der Sekundarstufe I weiter. Je nach Schulart und -dauer können Schüler:innen dort das Abitur, den Realschulabschluss (Mittlerer Schulabschluss/MSA) oder den Hauptschulabschluss (Erster allgemeinbildender Schulabschluss/ESA) machen.

Während es früher mit der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium drei klassische Schularten gab, ist die Schullandschaft in Deutschland nun sehr vielfältig. In manchen Bundesländern stehen nur zwei weiterführende Schulen zur Verfügung, in anderen hingegen sind es sieben. Außer in Bayern steht überall eine Gesamtschule zur Verfügung, an der mehrere Abschlüsse gemacht werden können. Sie vereint die drei Schulformen Hauptschule, Realschule und Gymnasium miteinander und heißt in den verschiedenen Bundesländern jeweils anders:

Berlin: Integrierte Sekundarschule
Hamburg: Stadtteilschule
Niedersachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Hessen: Gesamtschule
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Saarland und Thüringen: Gemeinschaftsschule
Sachsen und Bremen: Oberschule

In Sachsen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Hamburg gibt es neben dem Gymnasium (5.-12. oder 13. Klasse) nur noch eine weitere Schule (5.-13. Klasse).

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Übersicht über die 16 Bundesländer

In allen anderen Bundesländern bestehen weiterhin mehrere Schularten, die ebenfalls andere Namen tragen:

Bayern: Mittelschule (5.-9/10. Klasse), Realschule (5.-9/10. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12./13. Klasse)

Niedersachsen: Hauptschule (5.-9./10. Klasse), Realschule (5.-9./10. Klasse), Kooperative oder Integrative Gesamtschule (5.-9./10./13. Klasse), Oberschule (5.-9./10. Klasse), Gymnasium (5.-10./13. Klasse)

Mecklenburg-Vorpommern: Regionale Schule (7. – 9./10. Klasse), Kooperative oder Integrative Gesamtschule (7.-9./10./12. Klasse), Gymnasium (7.-10./12. Klasse)

Sachsen-Anhalt: Sekundarschule (5.-9./10. Klasse), Kooperative oder Integrative Gesamtschule (5.-9./10./12./13. Klasse), Gemeinschaftsschule (5.-9./10./12./13. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12. Klasse)

Brandenburg: Oberschule (7.-9./10. Klasse), Gesamtschule (7.-9./10./13. Klasse), Gymnasium (7.-9./10./12. Klasse)

Nordrhein-Westfalen: Hauptschule (5.-9./10. Klasse), Realschule (5.-9./10. Klasse), Sekundarschule (5.-9./10. Klasse), Gesamtschule (5.-9./10./13. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12./13. Klasse)

Thüringen: Regelschule (5.-9./10. Klasse), Kooperative oder Integrative Gesamtschule (5.-9./10./13. Klasse), Gemeinschaftsschule (5.-9./10./12. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12. Klasse)

Rheinland-Pfalz: Realschule plus (5.-9./10. Klasse), Integrierte Gesamtschule (5.-9./10./13. Klasse), Gymnasium (5.-9/10./12./13. Klasse)

Hessen: Hauptschule (5.-9. Klasse), verbundene Haupt- und Realschule (5.-9./10. Klasse), Realschule (5.-10. Klasse), Mittelstufenschule (5.-9./10. Klasse), Kooperative oder Integrierte Gesamtschule (5.-9./10./12./13. Klasse), Gymnasium (5.-10./12./13. Klasse)

Baden-Württemberg: Hauptschule (5.-9. Klasse), Werkrealschule (5.-9./10. Klasse), Realschule (5.-9./10. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12./13. Klasse), Gemeinschaftsschule (5.-9./10./12./13. Klasse)

Bremen: Werkschule (5.-10./11. Klasse), Oberschule (5.-10./12./13. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12. Klasse)

Berlin: Gemeinschaftsschule (7.-9./10. Klasse), Integrierte Sekundarschule (5.-9./10./12./13. Klasse), Gymnasium (5.-9./10./12. Klasse)

Neben den klassischen Schulen existieren auch private Schulen, Förderschulen und alternative Schulformen, wie Internate, Montessori- sowie Waldorfschulen. Wenn euer Kind einen besonderen Förderbedarf, eine spezielle Begabung oder eine Persönlichkeit hat, die Schwierigkeiten im normalen Schulsystem hat, dann könnt ihr euch diese Schulen anschauen. Für die meist privaten Einrichtungen wird jedoch ein monatliches Schulgeld fällig.   

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Wer entscheidet über die Schulform?

In den meisten Bundesländern entscheiden die Eltern über die Schulform der weiterführenden Schule. Die Lehrkraft berät die Eltern aber bei ihrer Entscheidung und teilt ihnen ihre unverbindliche Empfehlung mit.

In Sachsen besteht außerdem die Regelung, dass Kinder eine Aufnahmeprüfung machen müssen, wenn sie nicht die benötigten Noten für die gewünschte Schulwahl mitbringen, aber letztendlich treffen auch hier die Eltern die Wahl. In Berlin und in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach dem Übergang eine Probezeit für die Schüler:innen. In dieser Zeitspanne müssen bestimmte Noten erreicht werden, damit sie auf dem Gymnasium bleiben können. Kinder mit schlechten Noten können in der Probezeit nicht sitzen bleiben, sondern müssen dann auf die Integrierte Sekundarschule bzw. Gesamtschule wechseln.

In Bayern, Brandenburg und Thüringen erfolgt hingegen der Übergang auf die weiterführende Schule aufgrund einer verbindlichen Grundschulempfehlung der Lehrkraft. Entscheidend sind meist die Noten. Der Notendurchschnitt für eine Gymnasialempfehlung liegt zwischen 2,0 und 2,5. In manchen Bundesländern werden alle Fächer berücksichtigt, in anderen zählen wiederum nur die Hauptfächer wie Mathematik, Deutsch und Sachkunde. Aber auch das Verhalten und die Mitarbeit können eine Rolle spielen.

Hier entsteht für die Schüler:innen ein enormer Leistungsdruck. In vielen Familien beginnt es schon in der dritten, spätestens in der vierten Klasse anstrengend zu werden. Da die Noten für den Übergang wichtig sind, fühlen sich viele Kinder und Eltern gestresst. Das hat Auswirkungen auf das gesamte Familienleben. In so einer Situation ist es wichtig, den Druck zu minimieren und euren Kindern das Gefühl zu geben, dass es immer wertgeschätzt wird, egal welche Noten es mit nach Hause bringt. Außerdem beeinflusst die Schulform nicht sein ganzes Leben.

Soll das Kind gegen die Grundschulempfehlung auf eine andere Schulform geschickt werden, muss es an einem Probeunterricht an der weiterführenden Schule teilnehmen. Dort wird es dann zwei oder drei Tage lang geprüft. Nur wenn es die Prüfungen bestanden hat, wird es für die Schulart zugelassen. Ansonsten gilt weiterhin die Grundschulempfehlung der Lehrkraft. Ob diese Art der Prüfung für das Kind zumutbar ist, müssen Eltern individuell entscheiden. Sensible Kinder können vermutlich nicht so schnell verkraften, wenn sie die Tests nicht bestanden haben. Das kann am Selbstbewusstsein nagen.

Auch in Brandenburg, Sachsen und Thüringen werden Eignungsprüfungen für Schüler:innen angeboten, die nicht die Voraussetzung für ein Gymnasium erfüllen. Teilweise finden diese im Rahmen eines Probeunterrichts statt.

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Wie treffen Eltern die richtige Entscheidung?

Wenn ihr in einem Bundesland wohnt, in dem die Eltern eine Wahl treffen können, dann stellt euch folgende Fragen: Wie viel Unterstützung braucht mein Kind, um zu lernen? Musste es bislang viel für die Schule tun, um gute Noten zu erzielen? Ist ihm das Lernen leichtgefallen?

Um die richtige Schulart zu wählen, spielen nämlich nicht nur die Noten eine Rolle. Es kommt auch auf die Persönlichkeit des Kindes an. Gute Noten bedeuten nicht zwangsläufig, dass euer Kind gut auf dem Gymnasium aufgehoben ist. Wenn es nicht gerne in die Schule geht und es ihm noch schwerfällt, ausreichend Zeit für das Lernen aufzubringen, kann es sein, dass es auf einem Gymnasium überfordert ist.

Um die richtige Wahl zu treffen, sprecht mit anderen Eltern und der Lehrkraft. Diese kann euer Kind normalerweise ganz gut einschätzen. In manchen Bundesländern sind die Beratungsgespräche mit dem Lehrer oder der Lehrerin sowieso verpflichtend. Nutzt auch den Tag der offenen Tür, um euch die Schulen anzuschauen. Das macht auch den Übertritt für euer Kind einfacher.

Ihr könnt natürlich auch euer Kind um seine Meinung bitten, aber da es erst etwa zehn oder elf Jahre alt ist, kann es die Tragweite der Entscheidung nicht absehen. Für euren Nachwuchs wird es eher wichtig sein, auf welche Schule seine Freunde gehen oder wie der Pausenhof gestaltet ist. Freunde sind für Kinder natürlich sehr wichtig, aber auf welche Schule sie gehen, sollte nicht ausschlaggebend sein, denn Freundschaften können nach Schulschluss weiter gepflegt werden und neue werden meist schnell geknüpft, schließlich sind viele andere Kinder auch neu auf der Schule und suchen Anschluss.

Stellt die Wahl der Schulform die Weichen für das weitere Leben?

Die Wahl der richtigen Schule bereitet vielen Eltern Kopfzerbrechen und teilweise sogar schlaflose Nächte. Schließlich soll das Kind weder über- noch unterfordert werden und sich wohl fühlen. Doch ihr könnt erst einmal aufatmen: Die Entscheidung auf welche weiterführende Schule euer Kind gehen soll, beeinflusst nicht sein gesamtes Leben.

Wenn euer Kind nicht auf das Gymnasium oder die Realschule geht, heißt das nicht, dass es seinen Traumberuf später nicht realisieren kann. Nicht nur auf einer allgemeinbildenden Schule können eure Sprösslinge einen höheren Bildungsabschluss erwerben. Nach einem ersten Schulabschluss haben Schüler:innen mit guten Noten die Möglichkeit an einer beruflichen Schule den Mittleren Schulabschluss oder die Hochschulreife nachzuholen.

Außerdem dürfen Kinder mit guten Noten in der fünften oder sechsten Klasse noch auf eine andere Schule wechseln. Das sollte zwar nicht leichtfertig geschehen, denn bei einem erneuten Wechsel muss euer Kind erst wieder Anschluss finden, aber es ist auch kein Weltuntergang, denn eine gute Lehrkraft hilft neuen Kindern bei der Integration in die bestehende Klassengemeinschaft.

Daneben existieren auch viele interessante Berufe, für die man keinen höheren Bildungsabschluss braucht. Vielleicht ist euer Kind ein geschickter Handwerker, der später seinen eigenen Betrieb eröffnet? Oder ein kreativer Kopf, der nicht stundenlang am Schreibtisch sitzen mag?

Schaut am besten auf die Talente eures Kindes, anstatt es mit anderen Schüler:innen zu vergleichen. Vermeidet außerdem, eure Ziele auf das Kind zu projizieren. Gerade Akademikern fällt es manchmal schwer zu akzeptieren, dass das Kind nicht auf das Gymnasium geht. Euer Kind sollte aber spüren, dass sein eingeschlagener Weg akzeptiert wird und ihr es unterstützt.

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