Als Vater in Elternzeit: die Regeln für Papas Auszeit

Vom ersten Tag an vollauf für das Baby da sein, ihm beim Wachsen zusehen, es füttern und bei den ersten unsicheren Schritten begleiten: Das wünscht du dir als Vater sicher genauso wie die meisten Mütter. Seit 2007 ist eine Elternzeit für Väter möglich, ab der Geburt deines Kindes kannst du dich insgesamt 36 Monate von der Arbeit freistellen lassen. Als finanzielle Unterstützung bietet der Staat auch Vätern das Elterngeld an – für 12 bzw. 14 Monate. Die restliche Zeit müssen die Eltern aus eigener Tasche finanzieren.

Sorgfältige Planung sichert dir eine entspannte Auszeit, dazu gehört es auch, die Regeln für die Elternzeit genau zu kennen.

Heirat nicht nötig: Die Voraussetzungen für die Väter-Elternzeit

Wenn du die Regeln zur Väter-Elternzeit genau wissen möchtest, vergräbst du deine Nase am besten im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Dieses bildet die Grundlage für deine Elternzeit.

Wir bieten dir zusammenfassend die wichtigsten Infos, aber sei dir bewusst, dass sich Gesetze mit der Zeit ändern können.

Das Elternzeit-Gesetz besagt, dass sich Väter und Mütter nach der Geburt ihres Kindes unbezahlt von ihrer Arbeit oder Ausbildung freistellen lassen dürfen. Der Arbeitgeber hat kein Veto-Recht. Dafür müssen für dich als Vater die folgenden Voraussetzungen vorliegen:

     

      • Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt

      • Du übernimmst die Betreuung und Erziehung.

      • Du arbeitest im Monat nicht mehr als 30 Stunden.

    Um dein Recht wahrzunehmen, musst du nicht mit der Mutter verheiratet sein, auch nicht mit ihr zusammenleben. Das Kind muss aber deinem Haushalt angehören. Das gilt auch, wenn du nicht der leibliche Vater bist, sondern der Pflegevater, der Opa oder der Onkel: Dann gehst du statt des “Erzeugers” in Elternzeit, weil du dich statt seiner um den Nachwuchs kümmerst.

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    3 Phasen möglich: Wie kann ich als Vater meine Elternzeit aufteilen?

    Wie lange die Elternzeit für Väter höchstens sein darf, haben wir dir bereits gesagt. Du kannst natürlich auch weniger als 36 Monate nehmen oder die Zeit nach Bedarf aufteilen. Für die Aufteilung gibt es feste Regeln:

    Die ersten 12 Monate musst du in den ersten drei Lebensjahren deines Kindes nehmen. Die übrigen 24 Monate darfst du zwischen dem dritten und achten Geburtstag verteilen. Bis zu drei Zeitabschnitte stehen dir gesetzlich zu, mit Einverständnis des Arbeitgebers dürfen es auch mehr sein. Liegt der dritte Abschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes, darf dein Chef ihn ablehnen, wenn er dafür dringende betriebliche Gründe vorweist.

    Wichtig! Dein Arbeitgeber muss dich nach Ende deiner Elternzeit wieder übernehmen, das Arbeitsverhältnis ruht nur. Dir steht dein vorheriger oder zumindest ein vergleichbarer Job zu. Das heißt, du darfst hinterher nicht schlechter gestellt sein als vorher.

    Individuell geplant: Elternzeit zusammen oder nacheinander nehmen?

    Ab Geburt direkt in die gemeinsame Elternzeit – davon träumen viele. Erst einmal richtig “Familie” werden, zu dritt (oder auch schon zu viert) zusammenwachsen und sich dafür genügend Zeit nehmen. Alternativ geben sich Mutter und Vater den Staffelstab in die Hand, um abwechselnd eine möglichst lange Phase abzudecken. Das Elternzeitgesetz lässt beide Möglichkeiten offen.

    Die achten Wochen Mutterschutz nach der Geburt gehören bereits zur Elternzeit, sie sind für die Mutter obligatorisch. Du als Vater kannst deine Partnerin nach dem Mutterschutz ablösen oder irgendwann später. Viele Paare entscheiden sich dafür, nach zwölf Monaten zu wechseln – oder die erste Zeit gemeinsam daheim zu bleiben.

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    Absicherung in der Elternzeit: Wie viel Elterngeld erhalten Väter?

    Ob Mama, Papa oder Ersatzpapa: Elterngeld steht allen erziehenden Personen in Elternzeit ab der Geburt des Kindes zu. Ausgezahlt wird es je Lebensmonat, nicht nach Kalendermonat. Als Eltern könnt ihr euch aussuchen, ob ihr ElterngeldPlus, Basiselterngeld oder eine Kombination aus beidem wollt. Außerdem erhaltet ihr unter Umständen einen Partschnerschaftsbonus.

       

        • Das Basiselterngeld ist perfekt für alle, die ein Jahr lang daheimbleiben möchten. Verdient mindestens einer der beiden Partner nach der Geburt weniger als vorher, findet die Auszahlung 14 Mal statt, ansonsten 12 Mal. Diese 2 zusätzlichen Monate nennt man “Partnermonate”. Alleinerziehende erhalten automatisch die 14 Monate.

        • Das ElterngeldPlus verdoppelt die Auszahlungszeit, mindert aber den monatlichen Betrag. Insgesamt kann mehr Geld dabei herauskommen, aber das ist individuell und lässt sich nur durch eine persönliche Berechnung herausfinden.

        • Der Partnerschaftsbonus wird unter ElterngeldPlus fällig, wenn ihr parallel in Teilzeit arbeitet oder du ein alleinerziehender Vater bist.

      Tipp: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bietet einen Elterngeldrechner sowie eine detaillierte Erklärung an, wie sich das Elterngeld-Netto berechnet. Damit erhältst du genau Zahlen und kannst deutlich besser planen.

      Achtung! Das “Kleingedruckte” im Elternzeitgesetz

      Wie bei deutschen Gesetzen üblich, gibt es auch bezüglich Elternzeit und Elterngeld jede Menge
      “Kleingedrucktes”. Wenn ihr beispielsweise gleichzeitig Elterngeld bekommt, dann verbraucht ihr jeden Monat zwei Monate Elterngeld. Außerdem steht das Basiselterngeld nur in den ersten 14 Monaten zur Wahl, danach gibt es nur noch ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Zum 32. Lebensmonat enden auch diese Optionen, dann ist das Kind genau 2 Jahre und 8 Monate alt.

      Weil der Gesetzesdschungel so schwer durchschaubar ist und es im Zweifelsfall um viel Geld geht, haben sich professionelle Elterngeldberater etabliert. Stiftung Wartentest hat diese Beratungsstellen getestet und bewertet. Wenn du dir persönliche Beratung wünschst, könnte dieser Test ein guter Anhaltspunkt für dich sein. Wir wünschen dir schon jetzt eine wunderschöne Zeit mit eurem Baby!

      Und wie geht es nach der Elternzeit weiter? Das erfahrt ihr in diesem Artikel.

      Weitere interessante Webseiten zu diesem Thema:

      “Elternzeit”, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Stand 19.10.2021

      “Elternzeit als Vater nehmen: Besteht diese Möglichkeit?”, arbeitsrechte.de, Stand 28.07.2023

      “Beginn der Elternzeit als Vater: Wann geht es los?”, arbeitsrechte.de, Stand 25.05.2023

      “Wie lange kann ich Elterngeld bekommen?”, Familienportal, Stand 2023

      “Elternsein ohne Trauschein: was müssen wir beachten?”, Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 2023

      “Nur Besserverdiener betroffen? Was die Elterngeld-Kürzung für Sie bedeutet”, FOCUS online, Stand 07.07.2023

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