Ab dem Jahr 2025 soll es eine Kindergrundsicherung geben. Aufgeteilt ist diese Unterstützungsform in zwei Bereiche, einem Garantiebetrieb (so hoch wie das aktuelle Kindergeld) und ein Zusatzbetrag (für diese Berechnung gilt das Einkommen die Eltern). Das Ziel ist es, alle Leistungen für Kinder zu bündeln und damit sowohl die Beantragung als auch die Bearbeitung von Anträgen zu vereinfachen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Kindergrundsicherung für alle?
Die Kindergrundsicherung ist eine neue Bezeichnung für alle Leistungen, die Eltern von Kindern erhalten können. Bislang gibt es zum Beispiel das Kindergeld, aber auch andere Leistungen sind möglich, die jeweils alle einzeln beantragt werden müssen. Mit der Kindergrundsicherung wiederum soll dieser Prozess vereinfacht werden.
Die Ziele
- weniger bürokratischer Aufwand
- einfachere Übersicht durch Zusammenführung
- mehr Transparenz
Wann soll die Kindergrundsicherung in Kraft treten?
Offiziell in Anspruch nehmen können Familien die Kindergrundsicherung ab dem 1. Januar 2025! Ab diesem Tag tritt diese Form der Grundsicherung offiziell in Kraft. Damit wird auch das Kindergeld abgelöst.
Kindergrundsicherung vs. Kindergeld – wo ist der Unterschied?
Um den Unterschied zu verdeutlichen, ist es wichtig zu wissen, dass es für die Absicherung von Kindern bis dato nicht nur das Kindergeld gibt. Das Kindergeld ist eine Form, aber es gibt auch den Kinder-Regelbedarf sowie den Kinderzuschlag. All diese Leistungsformen werden künftig in einem Paket zusammengefasst: der Kindergrundsicherung. Damit wird das Kindergeld auch vollständig abgelöst und existiert in der Form dann nicht mehr. Weniger erhalten Eltern aber natürlich trotzdem nicht!
Übrigens: Zwar wird es das Kindergeld in der ursprünglichen Form nicht mehr geben, aber abgeschafft wird es nicht wirklich. Es wird stattdessen „Kindergarantiebetrag“ genannt und ist ein Bestandteil der neuen Kindergrundsicherung.
Wie lange erhalten Kinder die Kindergrundsicherung?
Grundlegend gilt die Kindergrundsicherung bis zum 18. Lebensjahr. Wer aber darüber hinaus gerade in einer Ausbildung steckt, erhält die Kindergrundsicherung bis zum 25. Lebensjahr. Für Studierende besteht die Unterstützung sogar bis zum 27. Lebensjahr.
Übrigens: Wenn ein Kind volljährig ist, nicht mehr bei den Eltern wohnt, aber durch Ausbildung oder Studium noch Anspruch auf die Kindergrundsicherung hat, dann bekommen es die Kinder direkt auf ihr eigenes Konto überwiesen und nicht auf das Konto der Eltern.
Welche Leistungen enthält die Kindergrundsicherung?
Wie schon erwähnt setzen sich künftig verschiedene Leistungen in einem Leistungspaket zusammen. Früher mussten diese Leistungen alle separat beantragt und bewilligt werden – künftig nur noch die Kindergrundsicherung. Sie enthält:
- Kindergarantiebetrag (früher: Kindergeld)
- Kinderzuschlag
- Kinderregelbedarf
Wie viel Geld erhalten Eltern bei der Kindergrundsicherung?
Schon immer war der Betrag, den Eltern für Kinder als Kindergeld erhielten, nach der Anzahl der Kinder gestaffelt. Der Wert hat sich übrigens häufig (nicht jedes Jahr) erhöht, aber mittlerweile seit 1998 mehr als verdoppelt.
1998 gab es für das erste und auch noch für das zweite Kind jeweils 112 Euro, ab dem dritten Kind 153 und ab den vierten und weiteren Kindern jeweils 179 Euro pro Monat. Zehn Jahre später, im Jahr 2008, lagen diese Werte schon bei 154 Euro für die jeweils ersten drei Kinder und weiterhin jeweils 179 Euro für vier und mehr Kinder. Auf über 200 Euro erhöhte sich der Wert ab 2019. Dort lagen die Beträge für ein und zwei Kinder bei jeweils 204 Euro, gefolgt von 2010 und 235 Euro für drei und vier sowie mehr Kinder. Voraussetzung hierfür war aber erstmals, dass die Kinder unter 16 Jahre alt waren. Dieser Zusatz wurde 2020 aber schon wieder abgeschafft.
2023 standen alle Werte auf 250 Euro, also unabhängig von der Anzahl der Kinder. 2024 gilt dieser Betrag ebenfalls. 2022 haben nur Eltern mit vier und mehr Kindern jeweils 250 Euro erhalten, Eltern mit einem oder zwei Kindern aber nur 219 Euro. Es gab also von 2022 auf 2023 schon eine starke Erhöhung.
Die neue Höhe der Kindergrundsicherung setzt sich nun aus zwei Bereichen zusammen:
- Garantiebetrag: Dies ist weiterhin die Höhe des jetzigen Kindergeldes, also 250 Euro.
- Zusatzbetrag: Der zusätzliche Betrag, den Eltern bei der Kindergrundsicherung erhalten können, hängt mit dem Einkommen zusammen. Anhand einer Einkommensgrenze werden weitere Zusätze berechnet.
Es handelt sich beim Zusatzbetrag also um eine Einzelfallentscheidung. Bis zur finalen Einführung im Jahr 2025 können sich die Beträge außerdem noch einmal ändern. Derzeit sind zum Beispiel mit 132 Euro eine Kinderwohnkostenpauschale oder mit 15 Euro eine Pauschale für Bildung und Teilhabe geplant.
Die Basis für die Berechnung sei das „kindliche Existenzminimum“. Im Moment (Stand 2023/2024) soll dieser Wert bei 776 Euro pro Monat liegen. Je höher das Einkommen in der Familie, desto geringer fällt der Zusatzbetrag und damit die Unterstützung vom Staat aus. Hat die Familie ein bestimmtes Jahreseinkommen erreicht, fällt der Zusatzbetrag in der Kindergrundsicherung komplett weg. Das Kindergeld bleibt aber nach wie vor bestehen, weshalb Familien mit der neuen Grundsicherung schlussendlich nur gewinnen können.
Tipp: Die Beantragung der Kindergrundsicherung ist ganz einfach online und digital möglich. Wichtig ist allerdings, dass man die Grundsicherung neu beantragt, wie Eltern es auch nach der Geburt eines Kindes machen müssen. Für alle, die schon Kindergeld beziehen, ist daher einmalig ein neuer Antrag nötig, der dann aber auch je nach Berechnung den Zusatzbetrag enthält.
Weiterführende Informationen:
“Kindergrundsicherung statt Kindergeld: ab wann geht es los?”, Arbeitslosenselbsthilfe.org (Stand 07.12.2023)
“Die neue Kindergrundsicherung – eine Leistung für alle Kinder”, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Stand 10.02.2024)