Deine gesetzliche Sicherheit: Alles über das Mutterschutzgesetz

Schwangere und junge Mütter befinden sich in einer sensiblen Situation. Sie tragen die Verantwortung für neu entstandenes Leben, ob es sich nun noch in der Geborgenheit ihres Körpers befindet oder frisch auf die Welt gekommen ist. Nicht jeder Arbeitgeber hat von sich aus Verständnis dafür, darum greift der Staat an dieser Stelle mit Gesetzen ein. So bekommen Schwangere die nötige Pause bis nach der Geburt – und können nicht von heute auf morgen gekündigt werden. Auch bei der Arbeit sind sie ab Bekanntwerden der Schwangerschaft besser geschützt. 

Wir schauen gemeinsam ins Mutterschutzgesetz, um herauszufinden, welchen Schutz es dir bringt.

Für wen genau gilt das Mutterschutzgesetz?

Wenn du stillst oder schwanger bist und einer abhängigen Beschäftigung nachgehst, greift das Mutterschutzgesetz. Für Hausfrauen und Selbständige ist es nicht gemacht, dafür aber für jedes in Deutschland denkbare Beschäftigungsverhältnis.

Das heißt, du profitierst davon, wenn du …

      • … eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle hast.

      • … in beruflicher Ausbildung bist.

      • … ein für die Ausbildung nötiges Praktikum absolvierst.

      • … eine geringfügige Beschäftigung ausübst. 

      • … als Hausangestellte tätig bist

      • … dich im Freiwilligendienst engagierst.

      • … in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen arbeitest.

    Bei einer vorübergehenden Beschäftigung greift das Mutterschutzgesetz so lange für dich, bis dein Vertrag ausläuft. Befristete Verträge bleiben von Schwangerschaft und Entbindung unberührt, das heißt, dir steht nicht automatisch eine Verlängerung zu.

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    Und: Das deutsche Mutterschutzgesetz gilt selbstverständlich auch für Menschen mit anderer Staatsagenhörigkeit. Es kommt ausschließlich darauf an, dass du ein Arbeitsverhältnis nach deutschem Recht eingegangen bist. Dies kann auch dann der Fall sein, wenn du für eine deutsche Firma im Ausland arbeitest.

    Eigene Mutterschutzverordnung für Beamtinnen

    Bist du verbeamtet? Als Bundesbeamtin gilt für dich die Mutterschutzverordnung des Bundes. Als Landesbeamtin unterliegst du der Mutterschutzverordnung deines Bundeslandes. Nicht jedes Bundesland verfügt über ein eigenes Mutterschutzgesetz, in diesem Fall wirst du wie eine Bundesbeamtin behandelt.

    Für dich und dein Kind: Angelpunkte des Mutterschutzgesetzes

    Eigentlich müsste dieses Gesetz Mutter- und Kindesschutzgesetz heißen, denn es bietet den arbeitsrechtlichen Rahmen für deine Sicherheit und Gesundheit, ebenso wie für dein Baby.

    Diese vier Punkte stehen im Zentrum dieses Gesetzeswerkes:

        • Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für Mutter und Kind.

        • Spezieller Kündigungsschutz während des Mutterschutzes.

        • Ab Geburt bis 8 Wochen danach: Beschäftigungsverbot / bei Mehrlingen 12 Wochen

        • Die Einkommensabsicherung während der 14 Wochen Beschäftigungsverbot.

      Das eigentliche Gesetz regelt zahlreiche Details, lässt in bestimmten Fällen Ausnahmen zu und ist entsprechend komplex. Wir raten dir, bei Unklarheiten entweder selbst im Gesetz nachzusehen oder direkt den Ausschuss für Mutterschutz beim BMFSFJ (Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben) zu kontaktieren. Die Kontaktdaten für deine persönlichen Fragen findest du hier.

      Die wichtigsten Eckpunkte des Mutterschutzgesetzes kurz erklärt

      An dieser Stelle erklären wir dir die wichtigsten Eckpunkte, damit du zumindest die Stützpfeiler deiner Rechte kennst.

      1. Verlängerung der Schutzfrist bei Behinderung oder Mehrlingen

      Die Schutzfrist endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt deines Babys. Solltest du innerhalb dieser acht Wochen aber die traurige Nachricht erhalten, dass dein Kind eine Behinderung hat, kannst du eine Verlängerung beantragen. In diesem Fall stehen dir zwölf Wochen zu. Die zwölf Wochen gelten auch für Frauen, die Mehrlinge auf die Welt gebracht haben.

      2. Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch im Mutterschutz

      Dein Kündigungsschutz beginnt direkt dann, wenn du deinem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst. Er endet erst zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt. In dieser Zeit darfst du unter (fast) keinen Umständen gekündigt werden. Erleidest du eine Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche, gilt dasselbe: Vier Monate lang bist du so gut wie unkündbar.

      Dein Urlaubsanspruch bleibt absolut unberührt. Auch während des Beschäftigungsverbots “sammelst” du Urlaubstage, denn Hochschwangerschaft und Wochenbett dienen ganz sicher nicht der Erholung. Dein Arbeitgeber darf deinen Urlaub entsprechend nicht kürzen.

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      3. Regelungen zum Arbeitsschutz für Schwangere

      Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitsbedingungen deinen speziellen Bedürfnissen als Schwangere anzupassen. Länger als vier Stunden solltest du spätestens ab dem fünften Monat pro Tag nicht stehen müssen, du hast Anspruch auf eine bereitgestellte Sitzgelegenheit. Schweres Heben ist tabu, ebenso wie die Arbeit mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens ist Ruhezeit für dich und dein Baby, Nachtschichten musst du keine mehr leisten. Die Neuregelung des Mutterschutzgesetzes besagt aber, dass du dich ausdrücklich für die Arbeit nach 20 Uhr bereiterklären kannst, zur Anerkennung ist aber eine behördliche Genehmigung nötig.

      An Sonn- und Feiertagen darfst du zu Hause bleiben, die tägliche Arbeitszeit beschränkt sich auf 8,5 Stunden. Für teilzeitbeschäftigte Schwangere gilt eine Obergrenze an möglicher Mehrarbeit, Vollzeitbeschäftigte hingegen dürfen keine Überstunden leisten. Besonderen Risiken darfst du nicht mehr ausgesetzt werden, so ist zum Beispiel der Kontakt mit möglichen Krankheitserregern arbeitsrechtlich auszuschließen. Ab dem dritten Schwangerschaftsmonat besteht ein Verbot für den Einsatz auf Beförderungsmitteln.

      4. Weitere wichtige Pflichten

      Du darfst dich nicht selbst entscheiden, ob du das Mutterschutzgesetz einhältst oder nicht. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, die Verbote durchzusetzen, sonst drohen ihm hohe Strafen bis hin zum Gefängnis.

      Dafür ist jedoch eines unbedingt nötig: dass er informiert ist über deine Schwangerschaft. Teile ihm also den voraussichtlichen Tag der Entbindung mit, sobald du eine ärztliche Bestätigung hast. Verpflichtet bist du dazu nicht, aber es wäre zu deinen eigenen Gunsten – und zum Wohl deines Babys. Dein Arbeitgeber muss die Schwangerschaft der zuständigen Aufsichtsbehörde melden, daran führt kein Weg vorbei. Zuständig sind die Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsämter. Allen anderen gegenüber ist er aber zum Stillschweigen verpflichtet. Verlangt der Chef eine ärztliche Bescheinigung, muss er die Kosten dafür tragen.

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      Deine finanzielle Absicherung als werdende oder junge Mutter

      Sicher machst du dir auch Gedanken über deine finanzielle Absicherung während und nach der Schwangerschaft. Das Mutterschutzgesetz sieht drei verschiedene Mutterschaftsleistungen vor:

          • Das Mutterschaftsgeld.

          • Einen Arbeitgeberzuschuss während der Mutterschutzfristen.

          • Den Mutterschutzlohn bei einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfrist.

        Das Mutterschutzgeld dient der Absicherung deines Einkommens während der Zeit des Beschäftigungsverbots. Als gesetzlich Versicherte erhältst du es ab Beginn der Mutterschutzfrist von deiner Krankenkasse. Für Privat- oder Familienversicherte ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Liegt dein durchschnittlicher täglicher Nettolohn über 13 Euro, dann ergänzt der Arbeitgeber dein Mutterschaftsgeld mit einem Zuschuss.

        Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfrist steht der Mutterschutzlohn für dich bereit. Die Höhe der Mutterschutzleistungen variiert in Abhängigkeit von deiner persönlicher Arbeitssituation und der Art deiner Krankenversicherung. Außerdem spielt es eine Rolle, ob du dich innerhalb der Mutterschutzfrist befindest oder nicht.

        Unsere Angaben stellen keine rechtliche Beratung dar, sie dienen nur deiner Orientierung. Wir raten dir deshalb, alle relevanten Informationen selbständig zu überprüfen, um auf Nummer sicher zu gehen.

        Wir wünschen dir und deinem Baby eine gesunde und sichere Mutterschutzzeit!

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